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Staatliche Externenprüfung

MSA & Realschulabschluss —
alle Bundesländer.

Nichtschülerprüfung / Externenprüfung für den Mittleren Schulabschluss. Hier finden Sie eine Übersicht der Prüfungsvorgaben aller deutschen Bundesländer — damit Sie frühzeitig planen können.

Alle Angaben ohne Gewähr

Diese Seite dient als Erstübersicht. Für rechtssichere Informationen wenden Sie sich direkt an die zuständigen Behörden — sie geben verbindliche Auskunft. Unsere ZFU-zugelassenen Kurse bereiten nach den EPA der KMK auf die Prüfungen vor. Fehlerhafte Infos bitte der Schulleitung melden.

Frühzeitig planen

Mindestens ein Jahr
im Voraus handeln.

Der häufigste Fehler: zu spät mit der Behörde Kontakt aufnehmen. Prüfen Sie Wohnsitzvorgaben, Fristen und Prüfungsfächer, bevor Sie die Vorbereitung verbindlich planen.

Behörde kontaktieren: mind. 1 Jahr vor Prüfung
Wohnsitz des Prüflings rechtzeitig klären
Wir unterstützen bei der Planung im persönlichen Gespräch.
ZFU MSA staatlich zugelassen
Unser MSA-Vorbereitungskurs ist ZFU-staatlich zugelassen Zulassungsnummer 1153223 · gem. § 12 FernUSG · EPA-konform
Alle Bundesländer

Prüfungsvorgaben
im Überblick.

Bundesland anklicken für Details. Die Angaben dienen als Einstieg in die Planung und sollten vor einer Prüfungsanmeldung direkt mit der zuständigen Behörde geprüft werden.

Bitte prüfen Sie Fristen, Formulare und Einzelfallvorgaben immer zusätzlich bei der zuständigen Prüfungsbehörde.

BW
01

Baden-Württemberg

Prüfungsmöglichkeiten/Jahr: 1
Meldeschluss: 1. März
Meldung bei: untere Schulaufsichtsbehörde am Wohnsitz
Wohnsitzdauer: keine Angabe
  • Informationen unter : offizielle Prüfungsinformationen und Termine
    Prüfungsordnung : Link (ab S39, Abschnitt 3 Realschulabschlussprüfung für Schulfremde)offizielle Prüfungsinformationen und TermineLink
  • Anzahl Prüfungsmöglichkeiten pro Schuljahr : 1
    Meldungsschluss : 1. März
    Meldung bei: für den Wohnsitz zuständige untere Schulaufsichtsbehörde
  • Prüfungsfächer :
    Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik, die Pflichtfremdsprache sowie auf das gewählte Fach des Wahlpflichtbereichs (Technik oder Alltagskultur, Ernährung, Soziales oder Wahlpflichtfremdsprache (Anmerkung der WvH : Französisch).
  • Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf
    1. eine der Naturwissenschaften Biologie, Chemie oder Physik,
    2. eines der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer Geographie, Geschichte oder Gemeinschaftskunde,
    3. die Pflichtfremdsprache in Form der Kommunikationsprüfung,
    4. ein weiteres vom Prüfling zu benennendes schriftliches Prüfungsfach, gegebenenfalls in der Wahlpflichtfremdsprache in Form der Kommunikationsprüfung und
    5. auf Wunsch des Prüflings oder nach Entscheidung der oder des Vorsitzenden auf weitere schriftliche Prüfungsfächer.
  • Die Kommunikationsprüfung findet in der Schulfremdenprüfung nach der schriftlichen Prüfung statt. Die Prüflinge werden in der Regel einzeln geprüft. Die Kommunikationsprüfung dauert etwa 15 Minuten je Prüfling.
  • Geforderte Wohnsitzdauer vor Prüfungsmeldung: kein Angabe in den Dokumenten
  • Stand: 10.5.2023
BY
02

Bayern

Prüfungsmöglichkeiten/Jahr: 1
Meldeschluss: 1. Februar
Meldung bei: zuständige Ministerialbeauftragte
Wohnsitzdauer: mindestens 3 Monate vor Antragstellung
  • Informationen unter: offizielle Prüfungsinformationenoffizielle Prüfungsinformationen
  • Prüfungsordnung : LinkLink
  • Anzahl Prüfungsmöglichkeiten pro Schuljahr: 1
  • Meldungsschluss : 1. Februar
  • Meldung beim: zuständigen Ministerialbeauftragten
  • Prüfungsfächer:
    Mündliche Prüfungen:
  • (1) In den Fächern
    1. Geschichte,
    2. Chemie (Wahlpflichtfächergruppe I) oder Physik bzw. Chemie (jeweils Wahlpflichtfächergruppen II und III),
    3. Religionslehre oder Ethik/Islamischer Unterricht oder Biologie oder Politik und Gesellschaft
    finden verpflichtende mündliche Prüfungen über die Lernziele und -inhalte der Jahrgangsstufe 10 statt.
  • (2) Auf Antrag der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers findet in höchstens zwei von den Fächern, in denen eine mündliche Prüfung nach Abs. 1 abgelegt wurde, eine schriftliche Prüfung im Umfang einer Schulaufgabe statt.
  • (3) Die verpflichtenden schriftlichen bzw. schriftlichen und praktischen Prüfungen erstrecken sich auf die vier Prüfungsfächer nach § 35 Abs. 1.
  • (4) Eine verpflichtende mündliche Prüfung findet ferner in einem nach Abs. 3 bereits schriftlich geprüften Fach außer in den Fremdsprachen statt, dessen Wahl den Bewerberinnen und Bewerbern zusteht.
  • (5) 1Die Bewerberinnen und Bewerber können in allen vier Prüfungsfächern nach Abs. 3, in denen nicht bereits eine mündliche Prüfung nach Abs. 4 abgelegt wurde, in die mündliche Prüfung verwiesen werden oder sich freiwillig einer mündlichen Prüfung unterziehen. 2Der Antrag zur freiwilligen mündlichen Prüfung ist spätestens am Tag nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung einzureichen.
  • (6)
    1 Die mündliche Prüfung dauert mindestens 20 Minuten.
    2 Bei der mündlichen Prüfung soll auch auf Lehrplaninhalte der Jahrgangsstufe 10 eingegangen werden, mit denen sich die Bewerberin oder der Bewerber besonders gründlich beschäftigt hat.
    3 Mindestens die Hälfte der Prüfungszeit muss den anderen Lernzielen und -inhalten des Lehrplans vorbehalten bleiben.
  • Vier schriftliche Prüfungsfächer nach § 35 Abs 1
  • (1) Die schriftliche Prüfung erstreckt sich unter besonderer Ber?cksichtigung der Jahrgangsstufe 10 auf die Lernziele und -inhalte der Fächer Deutsch und Englisch sowie
    1. der Fächer Mathematik I und Physik in der Wahlpflichtfächergruppe I,
    2. der Fächer Mathematik II und Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen in der Wahlpflichtfächergruppe II oder
    3. des Faches Mathematik II in der Wahlpflichtfächergruppe III und des jeweiligen Wahlpflichtfaches Französisch oder Kunst oder Werken oder Ernährung und Gesundheit oder Sozialwesen bzw. an Abendrealschulen Soziallehre.
  • Geforderte Wohnsitzdauer vor Prüfungsmeldung: mindesten 3 Monate vor Antragsstellung
  • Stand: 10.5.2023
    Erfahrungsbericht unserer Schülerin Sophia L. :
    Zunächst muss ich sagen, dass es sehr unkompliziert verlaufen ist und ich durchaus zufrieden bin. Die Lehrer und das Sektretariat waren sehr freundlich und hilfsbereit. Jedoch ist das Abschlusssystem in Bayern ziemlich kompliziert, es gibt nämlich mehrere Abschlüsse an verschiedenen Schulen. Die Prüfungen ansich sind dabei unterschiedlich, jedoch sind die Abschlüsse, die man erlangt, gleichwertig. Der Abschluss, den ich gemacht habe, war der Mittlere Schulabschluss an der Mittelschule. Die Prüfungen hab ich regulär mit der 10ten Klasse geschrieben.
  • Prüfungen:
  • Ich hatte folgende (Pflicht-)Prüfungen:
  • Schriftlich: Mathe, Deutsch und Englisch
  • Mündlich: Deutsch, Englisch, NT (Natur und Technik), GPG (Geo Politik Geschichte)
  • Dazu kam noch eine praktische Projektprüfung; mehr dazu später.
  • Anmeldung:
  • Um sich anmelden zu können braucht man einen Wohnsitz (Meldeadresse in Bayern) in dem Ort in dem die jeweilige Schule liegt.
  • Anmelden konnte ich mich zwischen Anfang und Ende Januar. Dazu musste ich ein Formular ausfüllen und eine Kopie meiner Geburtsurkunde, einen Lebenslauf und Kopien der letzten Zeugnisse abgeben. Dazu kamen noch Angaben wie die Bücher mit denen ich lerne.
  • Tatsächlich konnte ich mir zum Lernen auch Bücher an der Schule ausleihen, an der ich die Prüfung abgelegt habe.
  • Zeitlicher Ablauf:
  • Die erste Prüfung fand Mitte April statt und war die mündliche Prüfung in Deutsch. Hierbei haben alle Schüler eine Lektüre zugelost bekommen. Daraufhin hatten wir zwei Wochen Zeit eine Powerpoint-Präsentation zu der jeweiligen Lektüre vorzubereiten. Die zwei Wochen waren jedoch in den Ferien, sodass man viel Zeit hatte. Außerdem waren es alles sehr einfache Lektüren mit jeweils ca. 200 Seiten, die auch gewöhnlich nicht im Unterricht gelesen werden. Ich zum Beispiel hatte „Ich war eine Ratte“ von Philip Pullman (ein Kinderbuch). Die Präsentation war ca. 10 min lang, anschließend wurden noch 5min Fragen zu der Lektüre gestellt.
  • Die zweite Prüfung war die Projektprüfung (Mitte Mai). An Bayrischen Mittelschulen hat man nämlich das Fach „Wirtschaft im Beruf“, welches noch mit einem praktischen Fach verbunden ist. Diese praktischen Fächer sind: „Technik“ (Handwerk), „Wirtschaft und Kommunikation“ (Informatik) und „Ernährung und Soziales“ (Kochen).
  • Ich hatte hierbei „Ernährung und Soziales“ gewählt.
  • Die Prüfung geht eine Woche lang (Montag-Freitag) und besteht aus zwei Teilen. Diese Teile sind einmal das Kochen und einmal das schriftliche Erarbeiten von Aufgaben. Wir bekamen die Aufgabenstellung für beide Teile am Montag morgen in Form eines Leittextes.
  • Es gibt hierbei immer ein Thema auf das sich dann die ganze Prüfung bezieht, das war bei uns zum Beispiel „technische Innovation“. Das Thema ist immer gleich für alle drei wählbaren Fächer.
  • Gekocht wird bei der Prüfung vor Ort in der Schule. Dieser Teil war am Mittwoch, hierbei hatten wir 2,5 Stunden Zeit zwei Gerichte zuzubereiten. In dem Leittext gibt es Vorgaben wie die Gerichte sein sollen; dazu entwickelt man selbst eine passende Idee, die diesen Vorgaben entspricht. (Beispielsweise sollten wir zwei beliebige traditionelle Gerichte abwandeln und beim Kochen mindestens zwei elektrische Geräte benutzen.) Das Niveau ist hierbei ziemlich hoch.
  • Die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben bezogen sich zum einen auf den Praktischen Teil und zum anderen auf Wirtschaft. Diese Aufgaben konnten wir zuhause bearbeiten. Die Idee an diesen Aufgaben ist im Internet zu recherchieren und dann seine Ergebnisse in Form von Texten in einer Mappe abzugeben. Die Abgabe hierfür war Freitag morgen. Zusätzlich mussten wir ebenfalls Freitag Vormittag eine Powerpoint-Präsentation halten, die den Inhalt der Mappe zusammen fasste.
  • Alles in allem waren diese Aufgaben nicht wirklich schwierig, jedoch war es sehr viel für eine Woche (beispielsweise hatte meine Mappe ca. 20 Seiten). Außerdem gab es strikte Vorgaben wie die Mappe auszusehen hatte, die ich nicht genau kannte bzw. mich dazu bei der Schule informieren musste. Auch hatte ich wenig Ahnung was das Thema der Prüfung sein wird, weswegen ich mich nicht gut drauf vorbereiten konnte. Insgesamt eine Prüfung die ich in ihrem Umfang bei weitem unterschätzt habe. Ich habe die ganze Woche eigentlich durchgehend an der Prüfung gearbeitet und hatte kaum Zeit zum Schlafen“
  • Die nächsten Prüfungen waren die klassischen Schriflichen Prüfungen (Mitte Juni).
  • Sie waren an drei Tagen direkt nacheinander. Vom Anspruch her waren Deutsch und Englisch alles in allem ungefähr wie in Hamburg; Mathe war deutlich anspruchsvoller, insgesamt gut machbar. In Deutsch haben wir zwei Texte mit dazugehörigen Aufgaben bekommen und durften einen davon wählen. Es waren 8 Aufgaben, immer dabei ist eine Erörterung.
  • In Englisch hatten wir ein Hörverstehen, ein Leseverstehen, einen Lückentext (Gramatik), eine Mediation (von Englisch zu Deutsch) und eine Email oder Bildergeschichte (wählbar).
  • In beiden Prüfungen durften wir ein Wörterbuch benutzen.
  • Themen in Mathe waren hauptsächlich: Quadratische Funktionen, Lineare Funktionen, Trigonometrie, Strahlensätze, Wahrscheinlichkeitsrechnung und Wachstum. Dabei gab es einen Teil mit und einen ohne Taschenrechner.
  • Die regulären Prüfungszeiten sind: 215 min in Deutsch, 135 min in Englisch und 190 min in Mathe (davon 30 min ohne Taschenrechner). In diesem Jahr gab es zusätzlich einen „Corona-Zeitzuschlag“.
  • Als Letztes (Ende Juni) kamen noch die weiteren mündlichen Prüfungen. In Englisch sollte man: zu einem Thema frei sprechen, zwei Bilder vergleichen und Dolmetschen. In GPG und NT hatten wir eine Liste mit Themen bekommen von denen wir uns jeweils zwei aussuchen sollten. Zu dem einen der beiden Themen sollte man einen Vortrag vorbereiten und anschließend wurden einem wieder Fragen gestellt zu dem anderen Thema wurden nur Fragen gestellt. Alle drei Prüfungen waren ca. 15 min lang.
  • Geprüft wurde ich in den mündlichen Prüfungen immer von zwei Lehrkräften.
  • Das Zeugnis haben wir dann im Juli bekommen.
BE
03

Berlin

Prüfungsmöglichkeiten/Jahr: 2
Meldeschluss: 28. Februar
Meldung bei: Schulaufsichtsbehörde
Wohnsitzdauer: keine Angabe
  • Informationen unter: offizielle Prüfungsinformationen und Termineoffizielle Prüfungsinformationen und Termine
  • Prüfungsordnung: LinkLink
  • Anzahl Prüfungsmöglichkeiten pro Schuljahr: 2
  • Meldungsschluss: 28. Februar
  • Meldung bei: Schulaufsichtsbehörde
  • Prüfungsfächer:
  • Fächer der schriftlichen Prüfung sind:
    1. Deutsch, Bearbeitungszeit: 180 Minuten
    2. Mathematik, Bearbeitungszeit: 135 Minuten
    3. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) Bearbeitungszeit: 150 Minuten
    Fächer der mündlichen Prüfung sind:
    1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch),
    2. ein Fach des gesellschaftswissenschaftlichen Lernbereichs,
    3. ein Fach des naturwissenschaftlich-informationstechnischen Lernbereichs,
    4. Deutsch oder Mathematik und
    5. ein weiteres, bisher nicht gewähltes Fach des gesellschaftswissenschaftlichen oder naturwissenschaftlich-informationstechnischen Lernbereichs.
    Fächer des gesellschaftswissenschaftlichen Lernbereichs sind Geschichte, Politische Bildung und Geografie
  • Fächer des naturwissenschaftlich -informationstechnisch en Lernbereichs sind Biologie, Physik, Chemie und Informatik.
  • Eine zusätzliche mündliche Prüfung in einem Fach der schriftlichen Prüfung ist nach Entscheidung der oder des Prüfungsvorsitzenden oder auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten möglich.
    Für die mündliche Prüfung sind im jeweiligen Fach zwei Wahlgebiete zubenennen, von denen eines in die mündliche Prüfung einbezogen wird.
  • In jedem Fach werden Aufgaben aus mindestens zwei Sachgebieten gestellt.
  • Geforderte Wohnsitzdauer vor Prüfungsmeldung: keine Angabe in den Dokumenten
  • Stand: 10.5.2023
BB
04

Brandenburg

Prüfungsmöglichkeiten/Jahr: 1
Meldeschluss: 1. November
Meldung bei: staatliches Schulamt am Wohnsitz
Wohnsitzdauer: unklar / beim Schulamt bestätigen
  • Informationen unter: offizielle Prüfungsinformationen und Termine (hier: Schulamt Cottbus)offizielle Prüfungsinformationen und Termine
  • Prüfungsordnung: LinkLink
  • Anzahl Prüfungsmöglichkeiten pro Schuljahr: 1
  • Meldungsschluss: 1. November
  • Meldung bei: für den Wohnsitz zuständiges staatliches Schulamt
  • Prüfungsfächer:
    Schriftliche Prüfung:
    Deutsch (Prüfungszeit: 240 Minuten),
    Mathematik (Prüfungszeit: 180 Minuten),
    eine Fremdsprache (Prüfungszeit: 120 Minuten)
  • Mündliche Prüfung:
    5 Prüfungsfächer:
    eine Fremdsprache,
    eines der Fächer Deutsch oder Mathematik,
    eine Prüfung aus dem Lernbereich Gesellschaftswissenschaftlichen (Politische Bildung, Geographie, Geschichte),
    eine Prüfung aus dem naturwissenschaftlich-technisch-informationstechnischen Bereich (Biologie, Physik, Chemie, Informatik) und
    ein weiteres Fach der Sekundarstufe I nach Wahl, das noch nicht schriftlich geprüft worden ist.
  • Geforderte Wohnsitzdauer vor Prüfungsmeldung: unklar
  • Stand: 10.5.2023
HB
05

Bremen

Prüfungsmöglichkeiten/Jahr: bitte direkt erfragen
Meldeschluss: 31. Januar für Prüfung im April/Mai
Meldung bei: Erwachsenenschule Bremen
Wohnsitzdauer: unbekannt / bitte direkt erfragen
  • Informationen unter : offizielle Prüfungsinformationen und Termineoffizielle Prüfungsinformationen und Termine
  • Prüfungsordnung : LinkLink
  • Anzahl Prüfungsmöglichkeiten pro Schuljahr:
  • Meldungsschluss : Im Allgemeinen findet die Prüfung im April/Mai statt. Die Anmeldefrist endet am 31. Januar.
  • Meldung bei: Erwachsenenschule Bremen
    Vor der Anmeldung vereinbaren Sie einen Termin für Beratungsgespräch unter 361-5813.
    An diesem Termin können unter anderem Fragen zum Zulassungsverfahren, zu den Prüfungsinhalten und zum Prüfungsverlauf geklärt werden. Prüfungsfächer:
  • schriftlich: Deutsch, Englisch, Mathematik, Biologie
    mündlich : Englisch, Mathematik, ein weiteres naturwissenschaftliches Fach (Physik oder Chemie), ein geisteswissenschaftliches Fach (Geschichte oder Geografie)
  • Geforderte Wohnsitzdauer vor Prüfungsmeldung: unbekannt
HH
06

Hamburg

Prüfungsmöglichkeiten/Jahr: 2
Meldeschluss: Winter: 1. Oktober; Sommer: 1. Februar
Meldung bei: Schulinformationszentrum
Wohnsitzdauer: Auslands-Meldebestätigung oder Wohnsitz in Hamburg; deutsche Postanschrift separat beilegen
  • Informationen unter : offizielle Prüfungsinformationen und Termine
    Prüfungsordnung : Linkoffizielle Prüfungsinformationen und TermineLink
  • Anzahl Prüfungsmöglichkeiten pro Schuljahr : 2
    Meldungsschluss : 1. Oktober, 1. Februar
    Meldung bei: Schulinformationszentrum
  • Prüfungsfächer :
    schriftliche Prüfung:
    Deutsch, Mathematik, Englisch
    ein weiteres Fach zur Auswahl aus Geschichte/Politik oder Biologie oder Physik oder Chemie
  • mündliche Prüfung:
    Deutsch, Mathematik, Englisch, Geschichte/Politik, Biologie und zur Wahl Physik oder Chemie
  • Verbindliche Anmeldung: Mit Einreichung der Unterlagen melden Sie sich verbindlich zum nächsten Prüfungstermin an. Fehlerhafte Anmeldungen oder ein R?cktritt nach erfolgter Meldung können als Fehlversuch gewertet werden.
  • Meldeschluss:
    Winterprüfung: 1. Oktober
    Sommerprüfung: 1. Februar
    Beispiel: Geht die Anmeldung bis zum 1. Oktober ein, erfolgt die Teilnahme an der Winterprüfung. Ab dem 2. Oktober wird die Anmeldung in der Regel dem Sommertermin zugeordnet.
  • Deutsche Postanschrift erforderlich: Für die Anmeldung wird eine Postanschrift in Deutschland benötigt, zum Beispiel von Freunden oder Verwandten. An diese Adresse wird auch das Abschlusszeugnis geschickt. Die Postanschrift bitte auf einem separaten Blatt beilegen und nicht als Wohnanschrift im Anmeldeformular eintragen.
  • Wohnsitzbestätigung: Erforderlich ist entweder eine Meldeadresse mit offizieller Meldebestätigung im Ausland oder ein Wohnsitz in Hamburg mit Bestätigung des Prüflings. Bei einer kürzlichen Anmeldung wurde mitgeteilt, dass möglicherweise auch eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland akzeptiert werden kann; hierfür liegt uns noch keine offizielle Bestätigung vor.
  • Erforderliche Zeugnisse: Bei der Anmeldung muss das Abgangs- oder Abschlusszeugnis der letzten öffentlichen Schule in Kopie eingereicht werden. Ein normales Versetzungszeugnis kann unter Umständen nicht ausreichen.
  • Frühzeitiger Kontakt zur HFS: Wenn die Prüfung erst im Folgejahr stattfinden soll, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zur HFS auf.
  • Einverständniserklärung: Hamburg benötigt eine Einverständniserklärung, um mit uns kommunizieren zu dürfen.Einverständniserklärung herunterladen
  • Vorprüfung der Unterlagen: Alle Anmeldeunterlagen sollten vor der Einreichung von der HFS geprüft werden. Diese Prüfung ist eine interne Vorprüfung ohne Rechtsanspruch.
  • Bitte zusätzlich beachten: Das Hamburger Prüfungsamt bittet darum, die offiziellen Informationen sorgfältig zu lesen.Offizielle Hinweise Hamburg
  • Stand: 10.5.2025
HE
07

Hessen

Prüfungsmöglichkeiten/Jahr: 2
Meldeschluss: laut offizieller Webseite
Meldung bei: Staatliches Schulamt
Wohnsitzdauer: bitte direkt bei der Behörde erfragen
  • Informationen unter: offizielle Prüfungsinformationenoffizielle Prüfungsinformationen
  • Prüfungsordnung: siehe offizielle PrüfungsinformationenPrüfungsinformationen Hessen
  • Anzahl Prüfungsmöglichkeiten pro Schuljahr: 2
  • Meldungsschluss : laut Webseite
  • Meldung beim: Staatliches Schulamt
  • Prüfungsfächer:
    Die Prüfung besteht aus mehreren Teilen:
    der Präsentationsprüfung auf der Grundlage einer Hausarbeit,
    den schriftlichen Prüfungen und
    den mündlichen Prüfungen.
  • Mündliche Prüfungsfächer:
  • Schriftliche Prüfungsfächer:
  • Es werden vier Fächer schriftlich geprüft. Deutsch, Mathematik und eine europäische Fremdsprache (in der Regel Englisch) sind Pflicht, das vierte Fach ist aus den unten aufgeführten Fächern oder Lernbereichen wählbar:
    Lernbereich Gesellschaftslehre oder eines der Fächer: Geschichte, Erdkunde, Politik und Wirtschaft oder
    Lernbereich Naturwissenschaften oder eines der Fächer: Physik, Chemie, Biologie.
  • Geforderte Wohnsitzdauer vor Prüfungsmeldung: bitte direkt beim Staatlichen Schulamt erfragen.
  • Stand: 10.5.2023
MV
08

Mecklenburg-Vorpommern

Prüfungsmöglichkeiten/Jahr: 1
Meldeschluss: 15. Januar
Meldung bei: Staatliches Schulamt am Wohnsitz
Wohnsitzdauer: unbekannt / bitte direkt erfragen
  • Informationen unter: offizielle Prüfungsinformationenoffizielle Prüfungsinformationen
  • Prüfungsordnung: LinkLink
  • Anzahl Prüfungsmöglichkeiten pro Schuljahr: 1
  • Meldungsschluss: 15. Januar
  • Meldung bei: zuständiges Staatliches Schulamt (Wohnsitz)
  • Prüfungsfächer:
  • Fächer der schriftlichen Prüfung sind:
    Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache
    Fächer der mündlichen Prüfung sind:
    ein gesellschaftswissenschaftliches Fach (wahlweise in Geschichte, Geographie, Philosophie, Religion oder Sozialkunde),ein naturwissenschaftliches Fach (wahlweise in Biologie, Chemie oder Physik) und
    ein technisch-wirtschaftliches Fach (wahlweise in Arbeit-Wirtschaft-Technik oder Informatik und Medienbildung)
  • Geforderte Wohnsitzdauer vor Prüfungsmeldung: unbekannt
  • Stand: 10.5.2023
NI
09

Niedersachsen

Prüfungsmöglichkeiten/Jahr: 2
Meldeschluss: bitte direkt erfragen
Meldung bei: Regionales Landesamt für Schule und Bildung (RLSB)
Wohnsitzdauer: keine Angabe
  • Informationen unter: offizielle Prüfungsinformationenoffizielle Prüfungsinformationen
  • Prüfungsordnung: LinkLink
  • Anzahl Prüfungsmöglichkeiten pro Schuljahr: 2
  • Meldungsschluss: bitte direkt beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung erfragen.
  • Meldung bei: Regionale Landesämtern für Schule und Bildung (RLSB)
  • Prüfungsfächer:
    Schriftliche Prüfung:
  • Deutsch, Mathematik, Englisch und nach Wahl des Prüflings Geschichte, Politik, Erdkunde, Physik, Chemie, Biologie oder Wirtschaft
  • Mündliche Prüfung:
    Deutsch, Mathematik, Englisch oder die nach Praragraf 6 Abs. 2 zugelassene andere Fremdsprache und nach Wahl des Prüflings jeweils zwei der Fächer
    aa) Geschichte, Politik, Erdkunde und Wirtschaft und
    bb) Physik, Chemie und Biologie.
  • Geforderte Wohnsitzdauer vor Prüfungsmeldung: keine Angabe.
  • Stand: 10.5.2023
NW
10

Nordrhein-Westfalen

Prüfungsmöglichkeiten/Jahr: 1
Meldeschluss: bitte direkt bei der Bezirksregierung erfragen
Meldung bei: Bezirksregierung am Wohnort
Wohnsitzdauer: unbekannt / bitte direkt erfragen
  • Informationen unter : offizielle Prüfungsinformationen und Termine (hier Arnsberg)offizielle Prüfungsinformationen und Termine
  • Prüfungsordnung : LinkLink
  • Anzahl Prüfungsmöglichkeiten pro Schuljahr: 1
  • Meldungsschluss :
  • Meldung bei: für den Wohnort zuständige Bezirksregierung
  • Prüfungsfächer:
  • schriftlich: Deutsch, Mathematik und Englisch
    mündlich : Die mündliche Prüfung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) umfasst
    1. die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Geschichte,
    2. eines der Fächer Biologie, Physik, Chemie, Technik,
    3. eines der Fächer Politik, Erdkunde, Sozialwissenschaften, Französisch, Niederländisch, Hauswirtschaft, Musik, Kunst, Textilgestaltung, Religionslehre, Sport oder ein weiteres Fach der unter 2. genannten Fächer.
  • Geforderte Wohnsitzdauer vor Prüfungsmeldung: unbekannt
RP
11

Rheinland-Pfalz

Prüfungsmöglichkeiten/Jahr: 1
Meldeschluss: 1. März
Meldung bei: zuständige Behörde / ADD bestätigen
Wohnsitzdauer: 6 Monate
  • Informationen unter : offizielle Prüfungsinformationen und Termine
    Prüfungsordnung : Linkoffizielle Prüfungsinformationen und TermineLink
  • Anzahl Prüfungsmöglichkeiten pro Schuljahr : 1
    Meldungsschluss : 1. März
    Meldung bei.
  • Prüfungsfächer :
    Achtung: Nach Prüfungsordnung können auf Antrag Vorleistungen am Vorbereitungsinstitut (wir!) angerechnet werden
  • schriftliche Prüfung
    Die schriftliche Prüfung besteht aus je einer Aufsichtsarbeit im Fach Deutsch, in einer Fremdsprache gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2, im Fach Mathematik und in einem von der Bewerberin oder dem Bewerber gewählten weiteren Fach gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 oder 4.
  • § 5 Abs. 2:
    (2) Prüfungsfächer können sein:
    1. Deutsch, Mathematik,
    2. Englisch oder Französisch oder auf Antrag eine andere europäische Fremdsprache, sofern hierfür Fachprüferinnen oder Fachprüfer zur Verfügung stehen,
    3. Erdkunde, Geschichte, Sozialkunde, Wirtschafts- und Sozialkunde,
    4. Biologie, Chemie, Physik,
    5. Religion, Bildende Kunst, Musik.
  • mündliche Prüfung
  • (1) Die mündliche Prüfung umfasst nach Wahl des Prüflings mindestens zwei der schriftlich geprüften Fächer und darüber hinaus höchstens vier nicht schriftlich geprüfte Fächer gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3, 4 und 5.
  • (2) Die mündliche Prüfung erfolgt in der Regel in drei nicht schriftlich geprüften Fächern, davon in jeweils mindestens einem der in § 5 Abs. 2 Nr. 3 und 4 genannten Fächer. Das nach § 7 gewählte weitere Fach der schriftlichen Prüfung scheidet bei der Wahl der Fächer für die mündliche Prüfung aus.
  • Geforderte Wohnsitzdauer vor Prüfungsmeldung: 6 Monate
  • Stand: 10.5.2023
SL
12

Saarland

Prüfungsmöglichkeiten/Jahr: bitte direkt erfragen
Meldeschluss: bitte direkt erfragen
Meldung bei: Ministerium für Bildung und Kultur / Schulamt
Wohnsitzdauer: keine Angabe
  • Für das Saarland liegen derzeit keine ausführlichen Detailangaben vor.
  • Bitte Fristen, Prüfungsort, Fächerwahl und Wohnsitzanforderungen direkt beim Ministerium für Bildung und Kultur bzw. beim zuständigen Schulamt klären.
SN
13

Sachsen

Prüfungsmöglichkeiten/Jahr: 1
Meldeschluss: bitte direkt erfragen
Meldung bei: Schulaufsichtsbehörde bestätigen
Wohnsitzdauer: nicht bekannt
  • Informationen unter: siehe PrüfungsordnungTeil 4 der Schulordnung
  • Prüfungsordnung : Link ==> Teil 4 Prüfung zum Erwerb des Real- und Hauptschulabschlusses für SchulfremdeLink
  • Anzahl Prüfungsmöglichkeiten pro Schuljahr: 1
  • Meldungsschluss: bitte direkt bei der Schulaufsichtsbehörde erfragen.
  • Meldung bei: Schulaufsichtsbehörde, bitte zuständige Stelle bestätigen.
  • Prüfungsfächer:
    Schriftliche Prüfungsfächer:
    Deutsch, Mathematik, Englisch und nach Wahl des Prüfungsteilnehmers eines der Fächer Physik, Chemie oder Biologie. 2Die schriftliche Prüfung in Englisch enthält keinen praktischen Teil.
  • Mündliche Prüfungsfächer:
    nach Wahl des Prüfungsteilnehmers
  • a) eines der Fächer Deutsch, Mathematik oder Englisch und
    b) eines der Fächer Geschichte, Geographie oder Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung sowie
  • 2. die Fächer Physik, Chemie und Biologie und kann fachpraktische Teile enthalten.
  • Geforderte Wohnsitzdauer vor Prüfungsmeldung: nicht bekannt
  • Stand: 10.5.2023
ST
14

Sachsen-Anhalt

Prüfungsmöglichkeiten/Jahr: bitte direkt erfragen
Meldeschluss: 15. Dezember
Meldung bei: Schulbehörde
Wohnsitzdauer: sofort
  • Informationen unter: offizielle Prüfungsinformationen und Termineoffizielle Prüfungsinformationen und Termine
  • Prüfungsordnung: LinkLink
  • Anzahl Prüfungsmöglichkeiten pro Schuljahr:
  • Meldungsschluss: 15. Dezember
  • Meldung bei: Schulbehörde
  • Prüfungsfächer:
  • Fächer der schriftlichen Prüfung sind:
    Deutsch, Mathematik und Englisch,
    Fächer der mündlichen Prüfung sind:
    1. nach Wahl des Prüflings aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und
    2. drei mündliche Prüfungen nach Wahl des Prüflings aus den Fächergruppen
    a) Biologie, Chemie, Physik und
    b) Geographie, Geschichte, Sozialkunde,
    wobei beide Fächergruppen belegt sein müssen
  • Geforderte Wohnsitzdauer vor Prüfungsmeldung: sofort
  • Stand: 10.5.2023
SH
15

Schleswig-Holstein

Prüfungsmöglichkeiten/Jahr: 1
Meldeschluss: 31. Januar; Mindestalter 17 Jahre
Meldung bei: untere Schulaufsichtsbehörde am Wohnsitz
Wohnsitzdauer: bitte direkt erfragen
  • Informationen unter: offizielle Prüfungsinformationen und Termineoffizielle Prüfungsinformationen und Termine
  • Prüfungsordnung: LinkLink
  • Anzahl Prüfungsmöglichkeiten pro Schuljahr: 1
  • Meldungsschluss: 31. Januar
    Achtung: Mindestalter 17 Jahre!
  • Meldung bei: für den Wohnsitz zuständige untere Schulaufsichtsbehörde
  • Prüfungsfächer:
    Schriftliche Prüfung: Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache
    In der ersten Fremdsprache besteht die schriftliche Prüfung aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil mit Aufgaben zur mündlichen Sprachkompetenz.
  • Mündliche Prüfung:
    zwei Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie
    2. drei Prüfungen nach Wahl des Prüflings aus den Fachbereichen
    a) Biologie, Chemie, Physik und Technik/Informatik,
    b) Geografie, Geschichte, Wirtschaft/Politik,
    wobei beide Fachbereiche belegt sein müssen.
  • Geforderte Wohnsitzdauer vor Prüfungsmeldung: bitte direkt bei der zuständigen unteren Schulaufsichtsbehörde erfragen.
  • Stand: 10.5.2023
TH
16

Thüringen

Prüfungsmöglichkeiten/Jahr: 1
Meldeschluss: 1. März
Meldung bei: bitte direkt bei der Behörde erfragen
Wohnsitzdauer: bitte direkt erfragen
  • Informationen unter : offizielle Prüfungsinformationenoffizielle Prüfungsinformationen
  • Prüfungsordnung : Link Paragraph 69ffLink
  • Anzahl Prüfungsmöglichkeiten pro Schuljahr: 1
  • Meldungsschluss : 1. März
  • Meldung bei:
  • Prüfungsfächer:
  • schriftlich: Deutsch, Mathematik, Englisch sowie nach Wahl des Prüflings eines der Fächer Geographie, Geschichte, Sozialkunde, Biologie, Physik und Chemie
  • mündlich : a) nach Wahl des Prüflings zwei der schriftlichen Prüfungsfächer nach Nummer 1,
    b) nach Wahl des Prüflings eines der Fächer
    aa) Physik, Chemie und Biologie, wenn Geographie, Geschichte oder Sozialkunde
    schriftliches Prüfungsfach nach Nummer 1 ist, oder
  • bb) Geographie, Geschichte und Sozialkunde, wenn Physik, Chemie oder Biologie schriftliches Prüfungsfach nach Nummer 1 ist, sowie
  • c) nach Wahl des Prüflings eines der Fächer Kunsterziehung oder Musik oder ein weiteres Fach, das kein Prüfungsfach nach den Nummern 1 und 2 Buchst. a und b ist.
  • Die Prüfungskommission kann zusätzlich eine mündliche Prüfung in den schriftlich geprüften Fächern ansetzen, wenn dies zur Sicherung der Bewertung erforderlich ist.
  • Geforderte Wohnsitzdauer vor Prüfungsmeldung: bitte direkt bei der zuständigen Behörde erfragen.