Expats & reisende Familien
Familien im Ausland, mit häufigen Ortswechseln oder internationalem Alltag suchen deutsche Bildung mit stabilen Lerngruppen.
Viele Familien suchen eine Schule, die weltweit funktioniert und zugleich strukturiert, verbindlich und pädagogisch getragen ist. Hier erklären wir, für wen Online-Schule passt, wie sie sich von Homeschooling unterscheidet und worauf Familien in Deutschland rechtlich achten müssen.

Online-Schulbildung passt zu vielen Familien mit unterschiedlichen Lebenswegen. Häufig geht es um Ort, Gesundheit, Begabung, Familienmodell oder einen stabileren Lernrahmen.
Familien im Ausland, mit häufigen Ortswechseln oder internationalem Alltag suchen deutsche Bildung mit stabilen Lerngruppen.
Für Familien in Deutschland ist entscheidend, dass die schulrechtliche Situation geklärt ist: etwa bei Schulpflichtbefreiung, Ruhen der Schulpflicht oder nach Ende der Vollzeitschulpflicht.
Sport, Musik, Unternehmertum oder beruflich reisende Eltern brauchen Struktur, die nicht an einen einzigen Schulort gebunden ist.
Kinder mit besonderen Belastungen, Lernentwicklungsbedarf, Begabungen oder sensiblen Schulerfahrungen profitieren von pädagogischer Aufmerksamkeit.
Auch Familien in Deutschland suchen manchmal einen verlässlichen Lernrahmen, wenn ein Kind im klassischen Schulsystem aktuell nicht gut beschulbar ist. Das betrifft zum Beispiel gesundheitliche Belastungen, längere Ausfallzeiten, psychische Belastungen, Neurodivergenz oder besondere Lebenssituationen.
Wichtig ist: Unser Angebot ersetzt keine schulrechtliche Klärung. Für Schülerinnen und Schüler in Deutschland muss vorab geklärt sein, ob eine Schulpflichtbefreiung, ein Ruhen der Schulpflicht, eine andere behördlich abgestimmte Lösung oder das Ende der Vollzeitschulpflicht vorliegt.
Wir helfen Familien, die schulische Situation zu ordnen, passende Bildungswege zu verstehen und die nächsten Schritte sinnvoll vorzubereiten. Verbindliche Auskünfte zur Schulpflicht erteilen die zuständigen Behörden oder Schulen.

Unser Unterricht ist live, verbindlich und im Klassenverband organisiert. Das Kind lernt zu Hause oder unterwegs in einer festen Lerngruppe mit persönlicher Begleitung. Genau dieser Unterschied ist wichtig, wenn Familien zwischen Online-Schule, Fernunterricht und Homeschooling unterscheiden.
Die folgenden Akkordeons bündeln vertiefende Informationen zu Online-Schule, Homeschooling und Ländervergleich.
Online-Schulbildung hat die Möglichkeiten und das Potenzial, die Perspektiven junger Menschen auf der ganzen Welt zu verändern. Sie öffnet Türen, erweitert Horizonte und gibt Schülerinnen und Schülern besseren Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung.
Der Unterricht findet ortsunabhängig statt und wirkt sehr konkret: Selbstständiges Lernen, Stabilität, Freude am Schulalltag und neue Möglichkeiten für Familien mit besonderen Bildungswegen.
Online-Schulbildung ist besonders geeignet für Familien, die flexible Orts- und Zeitplanung schätzen, ehemals zu Hause unterrichtete Schülerinnen und Schüler, personalisierte Ausbildung suchen, einen stabilen Lernrahmen wünschen, anspruchsvolle Vorbereitungskurse benötigen, häufig umziehen, berufliche oder sportlich-künstlerische Ziele verfolgen oder Lernentwicklungen und gesundheitliche Themen gut begleitet wissen möchten.
Expat-Familien: Mehr von der Welt zu sehen kann für Kinder eine wertvolle Erfahrung sein. Wir bieten globale Schulbildung in einem stabilen Klassenverband mit Lehrkräften, die gern unterrichten.
Beruflich Reisende und Jugendkarrieren: Berufliche Ziele, Sport, Kunst oder häufige Ortswechsel können mit einer ortsunabhängigen Schule besser mit Bildung verbunden werden.
Patchwork-Familien: Kinder können an verschiedenen Orten zur Schule gehen, ohne gewohnte Strukturen aufzugeben. Betreuung und Besuche müssen weniger stark an Ferienzeiten gebunden sein.
Besondere Begabung: Unser Ziel ist, Schülerinnen und Schüler dort abzuholen, wo sie stehen, Begabungen zu entdecken und zu fördern, ohne Kinder zu normieren.
Psychische Gesundheit: Viele Kinder fühlen sich im klassischen System nicht wohl oder verweigern den Schulbesuch. Wir achten darauf, dass Kinder sich in der Gemeinschaft wohlfühlen und Individualität Raum bekommt.
Besondere Bedürfnisse: Unterschiedliche Bedürfnisse zu verstehen und zu akzeptieren ist Teil unseres Selbstverständnisses und fließt in interne Fortbildungen und Konzepte ein.
Online-Schule und Homeschooling können beide zu Hause stattfinden und unterscheiden sich zugleich deutlich. Eine Online-Lernumgebung bringt Ressourcen, Lehrkräfte, Bewertung, Struktur und professionelle Verantwortung mit.
Sind wir eine Präsenzschule? Ja, Präsenzschulen sind Schulen, bei denen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte Unterricht zeitgleich in einem Raum wahrnehmen. Dieser Raum kann virtuell sein.
Geben wir Fernunterricht im klassischen Sinn? Nein. Klassischer Fernunterricht ist Unterricht, bei dem Schüler und Lehrkräfte nicht oder kaum direkt aufeinandertreffen; Aufgaben werden gestellt, per Mail unterstützt und bewertet.
Ist unser Unterricht klassisches Homeschooling? Der Unterricht findet zwar zu Hause statt und die Aufsichtspflicht verbleibt bei den Erziehungsberechtigten. Zugleich erfüllen wir offizielle Lehrplan-Vorgaben eines Bundeslandes, um den Anschluss an Deutschland zu sichern.
Auch in Deutschland gibt es Familien, die nach einer tragfähigen schulischen Lösung suchen, weil der Besuch einer klassischen Schule gerade nicht möglich oder nicht passend organisiert werden kann. Dazu können gesundheitliche Belastungen, längere Erkrankungen, psychische Belastungen, Neurodivergenz, Hochbegabung, Leistungssport oder andere besondere Lebenssituationen gehören.
Für Schülerinnen und Schüler in Deutschland ist dabei die schulrechtliche Situation entscheidend. Vor Beginn muss geklärt sein, ob eine Schulpflichtbefreiung, ein Ruhen der Schulpflicht, eine andere behördlich abgestimmte Lösung oder das Ende der Vollzeitschulpflicht vorliegt.
Wir beraten Familien pädagogisch und organisatorisch: Welche Struktur braucht das Kind? Welche Klassenstufe passt? Wie kann ein verlässlicher Lernalltag aussehen? Die rechtliche Klärung erfolgt immer mit den zuständigen Schulen, Behörden oder fachlichen Beratungsstellen.
Viele Eltern zögern zunächst, weil Online-Schule ungewohnt ist. Nach der Einschreibung erleben sie häufig, wie gut die Struktur für ihr Kind funktionieren kann.
Fachkundige Lehrkräfte: Erfahrene und voll qualifizierte Lehrkräfte begleiten das Lernen.
Live-Unterricht: Der Unterricht ist live und interaktiv; Schülerinnen und Schüler können Lehrkräfte hören, sehen und wie in einem Klassenzimmer teilnehmen.
Flexibilität: Online-Unterricht ermöglicht weltweite Teilnahme und regelmäßige Wohnsitzwechsel.
Deutscher Lehrplan: Der Lehrplan orientiert sich an gymnasialen Bildungsplanvorgaben Baden-Württembergs und bereitet auf Abschlüsse vor.
Kleine Klassen: Lerngruppen werden begrenzt, damit Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler individuell kennen und fördern können.
Gemeinschaft: Schule endet nicht im Klassenzimmer; Projekte und Aktivitäten ergänzen das Lernen.
Management: Schülerinnen und Schüler erhalten Unterricht und werden kontinuierlich durch ein freundliches Management-Team begleitet.
Ob Online-Beschulung in einem Land anerkannt wird, hängt stark von lokalen Vorgaben ab. Staaten unterscheiden teils zwischen Homeschooling und Online-Schooling. Eine klare Aussage für jedes Land ist schwer, weil sich Rechtslagen ändern können.
Oft wird „Schulpflicht“ mit „Schulrecht“ verwechselt. Manche Länder sichern Bildung rechtlich und setzen Verstöße weniger streng durch als Deutschland. Sicherheit erhalten Familien durch Nachfrage bei lokalen Behörden, Schulen, deutschen Botschaften oder erfahrenen Auswanderergruppen.
Die folgende Übersicht dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
| Land/Region | Status / Statistik |
|---|---|
| Sierra Leone | Nicht erlaubt; öffentliche Bildung ohne bekannte Ausnahmen obligatorisch. Nicht bekannt. |
| Südafrika | Erlaubt als Alternative zum obligatorischen öffentlichen Schulsystem. Geschätzt 30.000 bis 100.000 Kinder. |
| Kanada | Erlaubt unter regulierenden Bedingungen je nach Provinz. 60.000+. |
| Grönland | Nicht erlaubt; praktisch kein Hausunterricht. |
| Vereinigte Staaten | Unter bestimmten Bedingungen erlaubt, variiert je nach Staat. Rund 2,5 Millionen. |
| Belize | Erlaubt. Expats haben das Recht auf Hausunterricht. |
| Brasilien | Legalisierung historisch unklar; 2019 Projekt zur Legalisierung. Ca. 7.000 Familien. |
| Chile | Erlaubt; Bildungsfreiheit verfassungsrechtlich garantiert, Registrierung erforderlich. 8.000-15.000 Schüler. |
| Kolumbien | Erlaubt, reguliert; Validierungstest und Staatstest erforderlich. |
| Costa Rica | Nicht erlaubt; öffentliche oder private Bildung obligatorisch. |
| Kuba, El Salvador, Guatemala | Nicht erlaubt bzw. öffentliche Bildung obligatorisch. |
| Mexiko | Erlaubt, solange der Schüler registriert ist; Anwesenheitspflicht unklar. |
| Panama | Unklar, nicht explizit geregelt. |
| Peru | Erlaubt, Registrierung beim Bildungsministerium erforderlich. |
| Suriname, Trinidad und Tobago | Erlaubt. |
| Armenien, Aserbaidschan, Georgien | Nicht erlaubt; öffentliche Bildung obligatorisch. |
| Indien, Indonesien | Erlaubt als Alternative zum obligatorischen öffentlichen Schulsystem. |
| Israel | Erlaubt unter regulierenden Bedingungen. 448 Kinder ab 2013/14. |
| Kasachstan | Gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen; unter Umständen möglich. |
| Philippinen | Erlaubt. Mehr als 9.000. |
| Nordkorea | Nicht erlaubt. |
| Südkorea | Rechtlich uneindeutig; in der Praxis oft ohne behördliche Beanstandungen. |
| Taiwan, Thailand | Erlaubt. |
| Australien | Erlaubt. 15.000. |
| Neuseeland | Erlaubt. 6.500. |
| Land | Status / Statistik |
|---|---|
| Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Zypern, Griechenland, Liechtenstein, Malta, Montenegro, Nordmakedonien, San Marino | Nicht erlaubt; öffentliche Bildung ohne bekannte Ausnahmen obligatorisch bzw. praktisch kein Hausunterricht. |
| Österreich | Unter restriktiven Bedingungen erlaubt, solange der Unterricht mindestens dem der staatlichen Schule entspricht. 2.100. |
| Belgien | Unter restriktiven Bedingungen erlaubt und verfassungsrechtlich möglich. 500. |
| Bulgarien | Nicht erlaubt; nur Kinder mit besonderen Bedürfnissen unter strenger Kontrolle. Weniger als 100 Familien. |
| Tschechien | Unter restriktiven Bedingungen als Alternative für die Grundschule möglich; nationale Prüfungen zweimal jährlich. 2.500 Familien. |
| Dänemark | Rechtlich unter Kontrolle der Schule; jährliche Inspektionen. 349-375 Kinder (2017). |
| Estland, Lettland, Litauen | Erlaubt unter Kontrolle einer autorisierten Schule; jährliche Prüfungen. |
| Finnland | Erlaubt; schriftliche und mündliche Prüfungen obligatorisch. 400-600. |
| Frankreich | Erlaubt, Inspektionen jährlich. 35.950 (2018-2019). |
| Deutschland | Nicht erlaubt; öffentliche oder genehmigte private Bildung obligatorisch, Ausnahmen bei unzumutbaren Härten wie schweren Erkrankungen oder seelischen Leiden. 400. |
| Ungarn | Historisch nicht erlaubt bzw. stark beaufsichtigt; jährliche Prüfungen. 7.673 Kinder (2017). |
| Island | Legal bei vorhandenen Lehrbefähigungsnachweisen. |
| Irland, Italien | Gestattet, Hausunterricht verfassungsrechtlich erlaubt. |
| Luxemburg | Erlaubt für das Grundschulalter. |
| Moldawien | Nicht verboten. 100-200. |
| Niederlande | Nicht erlaubt bzw. Bildung obligatorisch mit Ausnahmen. 931 Kinder befreit (2017-2018). |
| Norwegen | Erlaubt unter restriktiven Bedingungen, solange Unterricht mindestens dem staatlichen entspricht. 400+. |
| Polen | Erlaubt unter restriktiven Bedingungen mit autorisierter Schule und jährlichen Prüfungen. Über 14.000 (2017). |
| Portugal | Erlaubt; bei längerem Aufenthalt Schulpflicht, portugiesischer Lehrplan und jährliche Prüfungen. |
| Rumänien | Unter bestimmten Bedingungen erlaubt, etwa bei Behinderung oder besonderen Bedürfnissen. 500. |
| Russland | Erlaubt seit 1992, teils unterschiedlich umgesetzt. 50.000-100.000. |
| Serbien, Slowenien | Erlaubt. |
| Slowakei | Erlaubt unter restriktiven Bedingungen, etwa für kranke Kinder oder 6-10 Jahre. |
| Spanien | Unklar: Bildungsfreiheit anerkannt, Schulpflicht laut Bildungsgesetz durch Schulbesuch. Über 2.000 Familien. |
| Schweden | Nicht erlaubt bzw. praktisch kaum genehmigt, Stand Juni 2010. 200 Familien - Hälfte legal. |
| Schweiz | In etwa drei Vierteln der Kantone erlaubt, oft restriktiv bis sehr restriktiv. 200-500 Kinder. |
| Ukraine | Erlaubt und stark reguliert. 100 Familien. |
| Vereinigtes Königreich | Erlaubt als Alternative zum obligatorischen staatlichen Schulsystem. 20.000 bis 100.000. |
| Vatikanstadt | Keine Hinweise auf Bildungsgesetze gefunden. |
Wir ordnen Ihre Familiensituation gemeinsam ein und sagen ehrlich, welche Wege sinnvoll sind.